Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage dafür sind das Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 in den jeweiligen gültigen Fassungen.

Diese Erklärung wurde am 12. Oktober 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen sind f.ebert@schule.bremerhaven.de.

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen.

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Anrede

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